Nach einer Urheberrechtsverletzung durch das Fremdenverkehrsamt Holzhau mit Sitz in Rechenberg hat die Anwaltskanzlei der Gemeindeverwaltung Rechenberg-Bienenmühle im Namen des Bürgermeisters eine Unterlassungserklärung abgegeben. Der Grund: In der Publikation "Reisezeit im Erzgebirge" wurden urheberrechtlich geschützte Werke unseres Unternehmens (bzw. von Firmeninhaber Tino Bellmann) für eine ca. DIN A3 große Werbekampagne verwendet. Die Auflage betrug 150000 Stück, das Werbemittel war zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung bereits verteilt.
Auftraggeber der Werbekampagne war das Fremdenverkehrsamt Holzhau der Gemeindeverwaltung Rechenberg-Bienenmühle. Die Nutzung unserer urheberrechtlich geschützten Werke war durch das Fremdenverkehrsamt nicht angefragt worden. Das Fotomaterial wurde ohne unser Einverständnis für kommerzielle Zwecke verwertet, bearbeitet, gedruckt und verteilt.
Mit teilweise dreisten, fast schon hanebüchenen Argumenten versuchte das Fremdenverkehrsamt Holzhau / Rechenberg-Bienenmühle / Clausnitz mehrere Briefwechsel lang, sich der Verantwortung zu entziehen und einer Klage wegen Urheberrechtsverletzung auszuweichen.
Erst als die Gemeindeverwaltung zur eigenen Verteidigung eine Fachanwältin für Medienrecht einschaltete, ging alles sehr schnell. Sie erkannte das Verschulden ihrer Mandantin offenbar sofort. Innerhalb weniger Tage und ohne weitere Diskussion wurde eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Zeitgleich wurde die Schadenersatzzahlung für die entstandenen Anwaltskosten in der marktüblichen, geforderten Höhe geleistet.
Der Erwerb einer entsprechenden Nutzungslizenz hätte das Fremdenverkehrsamt Rechenberg-Bienenmühle vermutlich nur 1-2% des entstandenen Gesamtschadens gekostet. Die Kosten für die Anwältin der Gemeindeverwaltung kamen zu den Ausgaben noch hinzu.