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Gemeindeverwaltung Rechenberg - Bienenmühle unterliegt im UrheberrechtsstreitNach einer Urheberrechtsverletzung durch das Fremdenverkehrsamt Rechenberg hat die Anwaltskanzlei der Gemeindeverwaltung im Namen des Bürgermeisters Werner Sandig eine Unterlassungserklärung abgegeben. In der Publikation "Reisezeit im Erzgebirge" wurden urheberrechtlich geschützte Werke unseres Unternehmens für eine ca. DIN A3 große Werbekampagne verwendet. Die Auflage betrug 150000 Stück, das Werbemittel war zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung bereits verteilt. Auftraggeber der Werbekampagne war das Fremdenverkehrsamt der Gemeindeverwaltung Rechenberg-Bienenmühle. Die Nutzung unserer urheberrechtlich geschützten Werke war durch das Fremdenverkehrsamt nicht angefragt worden. Das Material wurde ohne unser Einverständnis für Werbezwecke verwertet und kostenlos verteilt. Mit teilweise hanebüchenen Argumenten versuchte das Fremdenverkehrsamt Rechenberg-Bienenmühle mehrere Briefwechsel lang, einer Klage wegen Urheberrechtsverletzung auszuweichen. Erst als die Gemeindeverwaltung zur eigenen Verteidigung eine Fachanwältin für Medienrecht einschaltete, ging alles sehr schnell. Innerhalb weniger Tage und ohne weitere Diskussion wurde die Unterlassungserklärung unterzeichnet. Zeitgleich wurde die Schadenersatzzahlung für die entstandenen Anwaltskosten in der marktüblichen, geforderten Höhe geleistet. Der Erwerb einer entsprechenden Nutzungslizenz hätte das Fremdenverkehrsamt Rechenberg-Bienenmühle vermutlich nur 1-2% des entstandenen Gesamtschadens gekostet. Die Kosten für die Anwältin der Gemeindeverwaltung kamen zu den Ausgaben noch hinzu.
Informationen zu diesem Artikel:
Redakteur: Tino Bellmann Erstellt: 16.06.2008 Aktuell: 29.06.2008 Ähnliche Themen: urheberrechtsverletzung bilderklau bild bildnutzungslizenz urheberrecht fachanwalt medienrecht |
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